Audrey Azoulay, Ministerin für Kultur und Kommunikation, begrüßt die heutige Annahme voneine Reihe von Maßnahmen, um auf europäischer Ebene die Voraussetzungen für einen faireren Wettbewerb zwischen allen Akteuren zu schaffen, umZukunft der Finanzierung der europäischen kulturellen Vielfalt und des kreativen Schaffens.
Dieser Plan besteht aus drei Texten: dem Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, der Mitteilung über Plattformen und dem Entwurf einer Verordnung über Geoblocking.
Der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste gibt ermutigende Antworten auf zwei wichtige Anliegen Frankreichs:
- zum einen sollen die Spielregeln zwischen den Fernsehanstalten und den neuen Akteuren des audiovisuellen Sektors wieder ausgeglichen werden:
- Anhebung der Anforderungen an Video-on-Demand-Dienste im Hinblick auf die kulturelle Vielfalt und den Jugendschutz;
- aber auch durch die Einbeziehung der Video-Sharing-Plattformen in den Geltungsbereich der Richtlinie, die heute davon ausgeschlossen sind;
- andererseits versucht sie, die Wettbewerbsverzerrungen zu verringern, die durch die Asymmetrien der Regulierung in der Europäischen Union bedingt sind:
- Festlegung einer Mindestquote für die Ausstellung europäischer Werke für alle Video-on-Demand-Dienste
- und es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Beiträge zur Finanzierung der Schaffung für alle Video-on-Demand-Dienste zu erheben, die auf ihr Hoheitsgebiet abzielen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind.
Die Ministerin für Kultur und Kommunikation begrüßt diese beiden Fortschritte, die vor allem der Entschlossenheit Frankreichs zu verdanken sind, die Pädagogik einer modernisierten und ehrgeizigen audiovisuellen Regulierung im Dienste der kulturellen Vielfalt und des Schutzes der Öffentlichkeit zu betreiben.
Darüber hinaus wird sich die Ministerin bei der Prüfung des Richtlinienentwurfs und ab dem nächsten Rat der Kulturminister am 31. Mai 2016 für ein höheres Anforderungsniveau an bestimmte Bestimmungen des Entwurfs einsetzen.
Anlässlich der Mitteilung über «Online-Plattformen und den digitalen Binnenmarkt: Chancen und Herausforderungen für Europa» nimmt die Ministerin mit großem Interesse den Willen der Europäischen Kommission zur weiteren Stärkung der digitalen Plattformen zur Kenntnis. Insbesondere wird die Ministerin sehr darauf achten, dass bei der im Herbst geplanten Reform des europäischen Urheberrechtsrahmens Fortschritte erzielt werden eine bessere Verteilung des Wertes zwischen Urhebern und Online-Vermittlern, die von der Verbreitung geschützter Werke profitieren, ohne sich an ihrer Finanzierung zu beteiligen. In diesem Zusammenhang wird es wichtig sein, in Zusammenarbeit mit den Rechtsinhabern die spezifischen Vorsorgepflichten für diese Akteure zu klären.
Schließlich begrüßt die Ministerin, dass der Verordnungsentwurf zum Geoblocking, der sich mit dem elektronischen Geschäftsverkehr befasst, die Territorialität des Urheberrechts nicht berührt. Sie wird sicherstellen, dass die verschiedenen Reformen auf europäischer Ebene zur Anpassung der Geschäftspraktiken an das digitale Zeitalter die Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der kulturellen Vielfalt erhalten; insbesondere die nationalen Rechtsvorschriften wie die über den einheitlichen Buchpreis.
Präzisierung:
Die Richtlinie über "audiovisuelle Mediendienste" («SMA», früher «Fernsehen ohne Grenzen») bildet den europäischen Rahmen für die audiovisuelle Regulierung. Zuletzt 2007 überarbeitet, legt sie die Grundsätze und Mindestvorschriften für Fernseh- und Videoabrufdienste fest, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der kulturellen Vielfalt und die Finanzierung des audiovisuellen Schaffens, zur Förderung der Werbung oder zum Schutz Minderjähriger. Im Juli 2015 hat die Europäische Kommission eine weitere Konsultation der Zuschauer und Interessenträger (Marktteilnehmer, öffentliche Stellen, Verbraucherverbände) eingeleitet, um 2016 eine Überarbeitung der Richtlinie «Audiovisuelle Mediendienste» vorzuschlagen.